Schüler im Linienverkehr
Schülerbeförderung vom Wohnort zum Schulort im Linienverkehr
Im Verkehrsgebiet der VGN wird die Schülerbeförderung zwischen Wohn- und Schulort für fast alle Schüler im Linienverkehr durchgeführt
Was bedeutet das ?
- Bei der Schülerbeförderung gelten die gesetzlichen Bestimmungen für den Linienverkehr, z.B. das Personenbeförderungs - Gesetz und die Beförderungsbedingungen.
- In den Spitzenzeiten der Schülerbeförderung ist es nicht immer vermeidbar, daß auch Stehplätze genutzt werden müssen. In der Regel betrifft dies jedoch nur kurze Strecken.
- Grundsätzlich dürfen die Busse im Linienverkehr so viele Fahrgäste aufnehmen, wie es laut Fahrzeug - Zulassung erlaubt ist. Die zulässigen Sitz- und Stehplätze sind im Innenraum jedes Busses ausgehängt.
Bei unvorhersehbaren Stundenplan - Änderungen kann es allerdings vorkommen, daß die Kapazität der Busse nicht ausreicht. Hier ist auch die Verantwortung der Schulen selbst gefragt, um solche Situationen zu vermeiden.
Welches sind die Vorteile der Schülerbeförderung im Linienverkehr ?
Dem Schulaufwandsträger werden übermäßig hohe Ausgaben für reine "Schulbusse" erspart. Andernfalls stünden den Schulen weniger Mittel für andere Zwecke zur Verfügung, z.B. für Sanierungsmaßnahmen oder Ausstattung der Unterrichtsräume.
Die Schüler können sämtliche Linienbusse zwischen Wohn- und Schulort nutzen, auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten.
Da die Fahrten der Schülerbeförderung auch von der Allgemeinheit benutzt werden können, wird gerade im ländlichen Raum eine Verbesserung des Angebots im Linienverkehr erreicht.
Alle Fahrten stehen im Fahrplan und bleiben im Normalfall ein Jahr lang unverändert.
Aktualisiert (Donnerstag, 26. März 2009 um 10:35 Uhr)



